Wichtige Information für unsere Kunden
Neue Verpackungsverordnung (5. Novelle) seit 01. Januar 2009 gültigLiebe Kunden,
seit dem 01.Januar 2009 ist die 5. Novelle der Verpackungsverordnung in Kraft, die möglicherweise auch Ihr Haus betrifft.
Die gute Nachricht gleich zu Beginn: Wir haben uns in den letzten Monaten intensiv mit diesem komplexen Thema auseinander gesetzt und können Ihnen daher in allen Belangen der neuen Verordnung mit Rat und Tat zur Seite stehen. Wir sind in unserer Funktion als Ihr Lieferant in vollem Umfang auf die neue Regelung vorbereitet.
Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Kundeninformation zur neuen Verpackungsverordnung, die Sie kostenlos als pdf-Datei herunter laden können. Selbstverständlich stehen Ihnen unsere geschulten Fachleute zu allen Fragen rund um die neue Verpackungsverordnung gerne Rede und Antwort - rufen Sie uns an.
Nachstehend finden Sie die wichtigsten Punkte der neuen Verordnung auf einen Blick:
Was ändert sich durch die neue Verpackungsverordnung?
Ab dem 01.01.2009 müssen alle Verpackungen, die beim privaten Endverbraucher anfallen, lizenziert werden, d.h. es muss für jeden Verpackungsbestandteil eine entsprechende Entsorgungsgebühr an eines der Dualen Systeme entrichtet werden.
Die neue Regelung betrifft alle sogenannten "Erst-Inverkehrbringer", d.h. alle gewerblich tätigen Personen und Unternehmen, die Waren verpacken und an private Endverbraucher versenden.
Die Definition des "privaten Endverbrauchers" wurde vom Gesetzgeber erweitert und umfasst jetzt neben Privathaushalten auch Freiberufler, Gaststätten, Verwaltungen, karitative Einrichtungen etc. sowie vergleichbare Anfallstellen zu denen u.a. auch Handwerksbetriebe gehören können.
Zuwiderhandlungen werden bestraft. Wer den Vorgaben der Verpackungsverordnung zuwiderhandelt, verhält sich wettbewerbswidrig. Nicht lizenzierte Verpackungen (egal ob neu oder gebraucht) in Umlauf zu bringen, ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit hohen Geldbußen bestraft werden. Außerdem droht die Gefahr von Abmahnungen und Schadenersatzklagen mit schwerwiegenden finanziellen Folgen.
Die bislang gültige Kennzeichnungspflicht von lizenzierten Verpackungen entfällt, d.h. lizenierte Verpackungen sind nicht mehr am entsprechenden Aufdruck zu erkennen.
Wichtig: Es gibt keine Mindestmenge, ab der die neue Verordnung greift. Ab der ersten Verpackung muss lizenziert werden.
Wie werde ich den Vorgaben der neuen Verpackungsverordnung gerecht?
Wir helfen Ihnen, den gesetzlichen Vorgaben der neuen Verordnung möglichst einfach und unkompliziert gerecht zu werden. Unsere geschulten Fachleute beraten Sie telefonisch oder vor Ort bei Ihnen im Unternehmen und zeigen Ihnen eine rechtssichere Lösung für Ihre Versandsituation.
Download Kundeninformation zur neuen Verpackungsverordnung



